Rechtsschutz für Mitglieder - heute unverzichtbar

Wir bieten unseren Mitgliedern kostenlos berufsbezogene Rechtsauskunft und Rechtsschutz in dienst-, besoldungs-, versorgungs- und beihilferechtlichen Fragen im Sinne der Rahmenrechtsschutzordnung des dbb.
Sollten Sie eine Rechtsanfrage stellen wollen, benötigen wir unbedingt eine private Mailadresse. Eventuelle Anlagen müssen eingescannt im pdf-Format beigefügt sein, (Handy-)Fotos bzw. jpeg-Formate werden vom Dienstleistungszentrum nicht akzeptiert.

Wichtig:
Die Rechtsschutzangelegenheit darf erst nach dem Erwerb der Mitgliedschaft entstanden sein.
 
Die Beratung erfolgt über die vom dbb beamtenbund und tarifunion eingerichteten Dienstleistungszentren (für Baden-Württemberg Dienstleistungszentrum Süd-West in Mannheim). Der Rechtsschutz-Antrag muss jedoch zwingend beim VdV eingereicht werden. Eine vorherige direkte Kontaktaufnahme mit dem Dienstleistungszentrum ist nicht möglich.

Beratungsrechtsschutz
Wenn Sie Beratungsrechtsschutz benötigen, reichen Sie bitte den entsprechenden Antrag beim VdV ein. Neben dem ausgefüllten Antrag sollten Sie eine schriftliche Darstellung des Sachverhalts, Ihre konkreten Fragen und sämtliche relevanten Unterlagen in der Angelegenheit übersenden.

Verfahrensrechtsschutz
Die Gewährung von Verfahrensrechtsschutz kommt in den Fällen in Betracht, die Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens werden sollen. Wer unmittelbar Verfahrensrechtsschutz anstrebt, sollte ebenfalls zunächst Beratungsrechtsschutz beim VdV beantragen.
Der VdV und das dbb Dienstleistungszentrum prüfen bei der Entscheidung über die Gewährung von Verfahrensrechtsschutz auch die Erfolgsaussichten des Verfahrens. Schon im Rahmen der Rechtsberatung wird objektiv beurteilt, ob gerichtliche Schritte hinreichende Erfolgsaussichten versprechen.
Ein Rechtsanspruch auf Rechtsschutzgewährung besteht jedoch nicht.
Um eine objektive und effektive Rechtsschutzgewährung zu gewährleisten, ist es beim Verfahrensrechtsschutz unverzichtbar, eine ausführliche Sachverhaltsdarstellung und vollständige Unterlagen einzureichen. Nur auf dieser Grundlage können die Erfolgsaussichten hinreichend beurteilt und die dbb Dienstleistungszentren tätig werden.
Die Juristinnen und Juristen nehmen mit der Antragsstellerin/dem Antragsteller dann unaufgefordert Kontakt auf und stehen mit ihr/ihm in ständigem Informationsaustausch.

Rechtsschutzantrag (83,1 KB)

Datenschutzerklärung (65,6 KB) – bitte unbedingt mit einreichen!


 


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