Barrierefreiheitserklärung

Der Verband der Verwaltungsbeamten in Baden-Württemberg e.V. ist bemüht, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.vdv-bw.de

  1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
    Diese Webseite ist teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

  2. Nicht barrierefreie Inhalte
    Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

    Derzeit tw. noch nicht barrierefrei sind Formulare, Broschüren und verlinkte PDF-Dateien. Diese werden aber Zug um Zug barrierefrei umgewandelt. Die Mitarbeiter sind bzw. werden entsprechend geschult. Wegen der Menge an Inhalten nimmt dies jedoch einiges an Zeit in Anspruch.

    Inhalte in leichter Sprache und in Form von Gebärdesprachenvideos werden zur Zeit erarbeitet und nachgereicht.

  3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
    Diese Erklärung wurde am 09.03.2020 erstellt und beruht auf einer Selbstbewertung.

  4. Rückmeldung und Kontaktangaben
    Sollten Sie auf unseren Seiten dennoch auf Barrieren stoßen, bitten wir um Ihre Mithilfe: Senden Sie uns unter der E-Mail-Adresse info@vdv-bw.de einen entsprechenden Hinweis mit einer Fehlerbeschreibung.

  5. Durchsetzungsverfahren
    Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an den Verband der Verwaltungsbeamten in Baden-Württemberg e.V. wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung. Falls der Verband der Verwaltungsbeamten in Baden-Württemberg e.V. nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 LBGG- DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den  kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 LBGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

    Die Beauftragte der Landesregierung Baden-Württemberg für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

    Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
    Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
    Else-Josenhans-Straße 6
    70173 Stuttgart
    Telefon: 0711 279 3360
    E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

    https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/landes-behindertenbeauftragte/

    Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 LBGG wird hingewiesen.

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