Rechtsschutz für Mitglieder - heute unverzichtbar

Wir bieten unseren Mitgliedern kostenlos berufsbezogene Rechtsauskunft und Rechtsschutz in dienst-, besoldungs-, versorgungs- und beihilferechtlichen Fragen im Sinne der Rahmenrechtsschutzordnung des dbb.

Voraussetzung: Die Rechtsschutzangelegenheit darf erst nach dem Erwerb der Mitgliedschaft entstanden sein.
Ein Rechtsanspruch auf Rechtsschutzgewährung besteht jedoch nicht.

Die Beratung erfolgt über die vom dbb beamtenbund und tarifunion eingerichteten Dienstleistungszentren (für Baden-Württemberg Dienstleistungszentrum Süd-West in Mannheim).
Der Rechtsschutz-Antrag muss jedoch zwingend beim VdV eingereicht werden. Eine vorherige direkte Kontaktaufnahme mit dem Dienstleistungszentrum ist nicht möglich.

Wichtige Hinweise für die Einreichung von Rechtsschutzunterlagen
Damit die Rechtsschutzangelegenheit vom Dienstleistungszentrum bearbeitet werden kann, müssen die Unterlagen in geeigneter Form eingereicht werden:
-  Beim Postversand bitte keine Originale, sondern nur Kopien beifügen.
-  Elektronische Unterlagen sind grundsätzlich per E-Mail zu übersenden. Die Ablage in einem Online-Speicher oder die Übersendung eines Links zum Abruf kann nicht bearbeitet werden.
-  Es sind alle für die Bearbeitung des Falles erforderlichen Unterlagen zusammen mit dem Antrag einzureichen.

Anforderung an die eingereichten elektronischen Unterlagen:
ordnungsgemäß eingescannt als PDF-Dateien (Handy-Fotos oder JPEG-Dateien werden nicht anerkannt)
-  jedes Dokument (einseitig oder mehrseitig) in einer eigenen PDF-Datei speichern
-  PDF-Dateien aussagekräftig benennen
-  Dokumente in einer E-Mail und nicht in mehrfach verschachtelten E-Mails versenden
 
Bitte beachten Sie, dass die nicht sachgemäße Einreichung von Unterlagen zur Zurückweisung des Rechtsschutzfalles führen kann.

Rechtsschutzantrag (83,1 KB)
Datenschutzerklärung (65,6 KB) – bitte unbedingt mit einreichen!

Beratungsrechtsschutz
Beratungsrechtsschutz bedeutet, dass das zuständige dbb Dienstleistungszentrum mündliche oder schriftliche Auskünfte oder rechtliche Kurzeinschätzungen abgibt.

Verfahrensrechtsschutz
Verfahrensrechtsschutz bedeutet die Vertretung in einem außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfahren durch das zuständige dbb Dienstleistungszentrum.
Der VdV und das dbb Dienstleistungszentrum prüfen bei der Entscheidung über die Gewährung von Verfahrensrechtsschutz auch die Erfolgsaussichten des Verfahrens. Schon im Rahmen der Rechtsberatung wird objektiv beurteilt, ob gerichtliche Schritte hinreichende Erfolgsaussichten versprechen.
Um eine objektive und effektive Rechtsschutzgewährung zu gewährleisten, ist es beim Verfahrensrechtsschutz unverzichtbar, eine ausführliche Sachverhaltsdarstellung und vollständige Unterlagen einzureichen. Nur auf dieser Grundlage können die Erfolgsaussichten hinreichend beurteilt und die dbb Dienstleistungszentren tätig werden.
Die Juristinnen und Juristen nehmen mit der Antragsstellerin/dem Antragsteller dann unaufgefordert Kontakt auf und stehen mit ihr/ihm in ständigem Informationsaustausch.

Für detaillierte Angaben zur Einreichung von Unterlagen beachten Sie bitte die Checkliste (341,8 KB)(besonders für evtl. Verfahrensrechtsschutz).


 


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