Alle 4 Jahre tagt die Vertreterversammlung.

Vertreterversammlung am 28. September 2020

Motto: Verwaltungsbeamte in Baden-Württemberg - zuverlässig und leistungsstark

Bei der Vertreterversammlung am 28. September 2020 in der Sparkassenakademie Stuttgart wurden die verbandspolitischen Weichen für die nächste Zeit beraten und beschlossen.
So wurde der Verbandsvorstand neu- bzw. wiedergewählt.
Verbandsvorsitzender
Bürgermeister Jochen Müller
stellvertretende Verbandsvorsitzende
Stadtoberverwaltungsrätin Birgit Baumann
stellvertretender Verbandsvorsitzender
Landrat Günther-Martin Pauli (seither Rektor a. D. Prof. Paul Witt)
Verbandsjugendleiter
Gemeindeamtmann Joachim Weschbach
weitere Vorstandsmitglieder
Oberamtsrätin Martina Brosi-Barth
Bürgermeister Stefan Friedrich (seither Prof. Wolfgang Rieth)
Präsident Roger Kehle
Stadtoberverwaltungsrat Alfred Maucher
Bürgermeisterin Sarina Pfründer
Stadtamtfrau Michaela Specht
Rektor a. D. Prof. Paul Witt (seither stv. Verbandsvorsitzender)
Bezirksvorsitzender Freiburg
Kreisverwaltungsdirektor a. D. Klaus Nunn (Stellvertreter Bürgermeister Stefan Friedrich)
Bezirksvorsitzender Karlsruhe
Kreisoberamtsrat Dieter Marschall (Stellvertreter Kreisamtsinspektor Norbert Schwarzer)
Bezirksvorsitzender Stuttgart
Regierungsdirektor Eberhard Strayle (Stellvertreter Stadtamtsrat Klaus Linge)
Bezirksvorsitzender Tübingen
Bürgermeister Christoph Schulz (Stellvertreterin Stadtamtfrau Freia Waesse-Kraft)

Ferner wurden folgende Entschließung und folgende Anträge verabschiedet:

Entschließung

Erhalt des dualen Gesundheitssystems (GKV und PKV)
 
Die Landesregierung wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass das zweigliedrige Gesundheitssystems (GKV und PKV) erhalten bleibt.
Begründung:
Die Gesundheitsversorgung in Deutschland ist eine der besten der Welt. Das System funktioniert – gerade aufgrund des bewährten Miteinanders von gesetzlicher und privater Versicherung (GKV und PKV). Diese duale Struktur ist der Garant für eine sehr hohe Qualität der medizinischen Versorgung aller Menschen. Der wiederkehrende Ruf nach einer Zwangs-Einheitsversicherung (Bürgerversicherung) ist ideologisch statt sachlich motiviert. Die Diskussionen darüber sollten mit wirklichen Experten geführt werden: Versicherungen, Kliniken und besonders mit den Beschäftigten im Gesundheitswesen.Wesentliche Argumente gegen eine Vereinheitlichung von gesetzlicher und privater Krankenversicherung (GKV und PKV) sind:
- Eine schlagartige und zwangsweise Einführung einer Einheitsversicherung ist nicht nur unrealistisch, sondern auch vor allem grob verfassungswidrig.
- Mehrumsatz, den Ärztinnen und Ärzte mit den Privatversicherten erzielen, kommen allen Versicherten zugute. Theoretische Ersparnisse für GKV-Versicherte beruhen darauf, dass dieser Mehrumsatz ersatzlos wegfällt. Folge: Jeder Arztpraxis fehlen im Schnitt 54.000 Euro/Jahr – mit entsprechenden Wartezeiten und Versorgungsqualität. Außerdem geriete früher oder später auch der GKV-Beitragssatz unter Druck, weil zusätzliche Einnahmen auch neuen Ausgaben gegenüberstehen.
- Daher ist es auch nicht korrekt zu behaupten, die PKV sei unsolidarisch und dort Versicherte würden sich „aus dem Solidarausgleich verabschieden“.
- Ausgeblendet wird in der Regel auch die demografiefeste und generationsgerechte Kapitalvorsorge der PKV, die mit einer Einheitsversicherung wegfiele. In der Folge würde die Last künftiger Beitragszahler im umlagefinanzieren GKV-System auch noch um die Krankheitskosten der alternden PKV-Versicherten erhöht.

Eine Bertelsmann-Studie hat ergeben, dass es vier Euro im Monat Entlastung für die Krankenversicherten gäbe, allerdings nur, wenn alle Versicherten in der PKV auf einen Schlag in die Bürgerversicherung wechseln: eine Utopie. Die Bertelsmann-Autoren betonen ausdrücklich, dass sie kein „realistisches, umsetzbares Szenario“ vorgelegt hätten. Daneben gibt es eine zweite Hürde für die Bürgerversicherung. Die PKV-Kunden haben 270 Milliarden Euro als Altersrückstellungen angespart. Was wird aus diesem Geld? Könnte der PKV-Kunde verlangen, dass ihm „seine“ Vorsorge ausbezahlt wird?Fragen über Fragen und nichts wird bei einer Bürgerversicherung besser.Viel wichtiger ist es, den Ärztemangel zu bekämpfen und dabei hilft eine Bürgerversicherung kein Stück.Das seitherige System hat sich voll und ganz bewährt und deshalb muss es bleiben.

Antrag Nr. 1
 
Rücknahme der Einschnitte und Verzicht auf weitere Verschlechterungen im Beihilferecht
 
Der Verband der Verwaltungsbeamten fordert die Landesregierung auf, die Absenkung des Bemessungssatzes auf 50% für Beamte, die ab dem 1. Januar 2013 eingestellt wurden, sowie die weiteren Verschlechterungen durch das Haushaltsbegleitgesetz 2013/2014 wieder zurückzunehmen.
Begründung:
Die durch das Haushaltsbegleitgesetz 2013/2014 eingeführten Verschlechterungen im Beihilferecht, die seit 1. Januar 2013 greifen, haben gravierende finanzielle Nachteile, vor allem für Familien mit zwei und mehr Kindern. So stellt der dauerhafte Bemessungssatz der Beihilfe auf 50 Prozent für Beamte, die ab dem 1. Januar 2013 eingestellt wurden und deren Ehegatten vor allem im Vergleich zu der früheren Regelung einen großen finanziellen Einschnitt dar. Dieser setzt sich bis in den Ruhestand hinein fort, denn auch dort gilt für diese Beamten und Beamtinnen dann nur noch ein Bemessungssatz von 50 Prozent. Diese Maßnahmen führen zu einem deutlichen Anstieg der Kranken-versicherungsbeiträge und sind mit der Alimentationsverpflichtung der Dienstherren nicht vereinbar. Angesichts der fehlenden Familienversicherung in der PKV sind davon vor allem junge und größere Familien betroffen. Somit widerspricht die Absenkung sowohl dem Qualitätsanspruch der öffentlichen Verwaltung als auch der politisch und gesamtwirtschaftlich notwendigen Förderung von Familien, vor allem, da es Familien mit zwei und mehr Kinder sowie die künftigen Ruhegehaltsempfänger betrifft. Diese Maßnahmen sind keineswegs sozial und widersprechen dem früher propagierten familienfreundlichen „Kinderland Baden-Württemberg“.
 

Antrag Nr. 2
 
Weiterentwicklung des Dienstrechts
 
Der Verband der Verwaltungsbeamten erhebt die nachstehenden Forderungen für die Weiterentwicklung des Dienstrechts in Baden-Württemberg
 
45-Jahre-Regelung (§ 40 Abs. 2 LBG, § 27 Abs. 3 LBeamtVGBW)
Forderung, Versorgungsabschläge bei Erreichen von 45 Dienstjahren und Anwendung von der allgemeinen Antragsaltersgrenze vor Vollendung des 65. Lebensjahres, abzuschaffen.Forderung, das abschlagfreie Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit mit 63 Jahren und zugleich 40 Jahren ruhegehaltsfähige Dienstzeit entsprechend der Bundesregelung in § 14 Abs. 3 S. 6 BeamtVG, einzuführen.Forderung, einen abschlagfreien Ruhegehalt für die Sonderaltersgrenzen und für schwerbehinderte Beamtinnen und Beamte ab dem 60. Lebensjahr und zugleich 40 Jahren ruhegehaltsfähiger Dienstzeit einzuführen.Allgemeine Altersteilzeit
Forderung, eine Altersteilzeit nicht nur für schwerbehinderte Beamtinnen und Beamte, sondern für alle Beamtinnen und Beamten einzuführen.
Eingruppierung nach A 11
Forderung, die Eingangsbesoldungsgruppe A 11 für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst einzuführen.
Masterabschlüsse
Forderung, Masterabschlüsse an den Hochschulen für öffentliche Verwaltung Baden-Württemberg als Befähigung für den höheren Dienst anzuerkennen.
Wiedereinführung des leistungsabhängigen Aufsteigens in den Grundgehaltsstufen
Forderung, die durch das Dienstrechtsreformgesetz aufgehobene Möglichkeit der Verkürzung der Zeitdauer bis zum Erreichen der nächsten Erfahrungsstufe wieder einzuführen.Absenkung der Wochenarbeitszeit
Forderung, die derzeitige Wochenarbeitszeit von 41 Stunden an den Tarifbereich mit 39,5 bzw. 39 Stunden anzugleichen.

Antrag Nr. 3
 
Chancengleichheit Frauen
 
Im öffentlichen Dienst des Landes wie im öffentlichen Dienst der Kommunen sollen Frauen, die im Beamtenverhältnis sind, in verstärktem Maße unterstützt werden, Führungsaufgaben wahrzunehmen. 
Begründung: Die Zahl der Frauen in Beamtenverhältnissen im öffentlichen Dienst in Baden- Württemberg ist in allen Laufbahnen deutlich gestiegen. Noch nicht befriedigend ist der Anteil der Frauen mit Führungsaufgaben und in Führungspositionen. Frauen sollen deshalb ermuntert werden, Führungsaufgaben zu übernehmen und sich auf Führungsposten zu bewerben, Dienstherren sollen ermuntert werden, diese in größerem Umfang – nach Maßgabe von Art. 33 Abs. 2 GG – auf Frauen zu übertragen.Es sind durchaus Fortschritte zu verzeichnen, dennoch ist dieses Anliegen immer noch eine Daueraufgabe des Verbandes der Verwaltungsbeamten. Mit der Digitalisierung ist eine weitere Zeitenwende erreicht. Mobiles und flexibles Arbeiten verändert nicht nur die Art, wie wir arbeiten, sondern verlange auch eine neue Führungskultur. Hier liegt die große Chance für den öffentlichen Dienst, eine erfolgreiche Gleichstellungstrategie aufzusetzen. Der dritte Bilanzbericht zum Chancengleichheitsgesetz, der im Laufe des Jahres 2020 ansteht wird noch abgewartet.  

Antrag Nr. 4
 
Rückhalt für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst
 
Der Vorstand wird beauftragt sich nach wie vor dafür einzusetzen, dass dem mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst ein hoher Stellenwert im Rahmen der Verwaltungslaufbahnen zukommt. Dies soll besonders durch eine weitere Erhöhung des Ausbildungsplatzangebots sowie bessere finanzielle Rahmenbedingungen und die Förderung des Laufbahnaufstiegs zur Deckung von Personalengpässen in den Eingangsämtern des gehobenen Dienstes geschehen.
Begründung:
Die Ausbildung im mittleren Verwaltungsdienst ist durch ihre kurze Ausbildungsdauer eine interessante Option für qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber. Die Verwaltungswirte sind durch eine generalistische rechtliche Ausbildung vielseitig einsetzbar.Die Perspektive des Laufbahnaufstiegs in den gehobenen Dienst stellt darüber hinaus eine attraktive Weiterentwicklungsmöglichkeit ohne die Notwendigkeit eines Studiums dar. Dadurch können zusätzliche Zielgruppen für den öffentlichen Dienst erschlossen werden.Zentrale Voraussetzung dafür, dass diese Berufsgruppe der Verwaltung weiterhin zur Verfügung steht, ist ein ausgebautes Ausbildungsplatzangebot. Die Nachfrage nach der zweijährigen Ausbildung kann positiv eingeschätzt werden. 

Antrag Nr. 5
 
Nachwuchsgewinnung

Der Vorstand wird beauftragt darauf hinzuwirken, dass zur Abmilderung der Personalknappheit bei Fach- und Führungskräften im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst die Zulassungszahl an den Verwaltungshochschulen Kehl und Ludwigsburg – wie ursprünglich geplant – um weitere 100 Studienplätze auf insgesamt 900 Studienplätze erhöht wird.
 
Begründung:
Qualifiziertes und hochmotiviertes Personal ist ein entscheidender Standortfaktor für ein erfolgreiches Land wie Baden-Württemberg. Daran müssen nicht nur die Bürgerinnen und Bürger, sondern auch die Wirtschaft ein besonderes Interesse haben. Viele Verwaltungs-zweige, ob in der Landes- oder in der Kommunalverwaltung, haben erhebliche Probleme, gehobene Verwaltungsbeamte zu finden. Neben der Verbesserung der finanziellen Situation der Kolleginnen und Kollegen ist jedoch auch die Zahl der Studierenden ausschlaggebend. Deshalb ist eine weitere schon angedachte Erhöhung der Zulassungs-zahl notwendig.
Die 1. Stufe der Erhöhung der Zulassungszahl um 100 Studienplätze erfolgte zum 01.03.2019 (Studienbeginn). Eine 2. Stufe sollte nach den ursprünglichen Planungen im Doppelhaushalt des Landes 2020/21 realisiert werden und zum 01.03.2020 erfolgen. Dies ist allerdings nicht geschehen und ist dringend erforderlich.
 
 


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