Einigung über die Übertragung des TV-L-Tarifergebnisses auf die Besoldung und Versorgung

Die Landtagsfraktionen von Grünen und CDU haben sich darauf geeinigt, dass der TVL-Tarifabschluss vom 9. Dezember 2023 einschließlich des Sockelbetrags von 200 Euro zeit- und inhaltsgleich auf alle Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sowie Empfängerinnen und Empfänger von Alters- und Hinterbliebenengeld übertragen werden soll.

Was das im einzelnen bedeutet, darüber informiert das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) detailiert hier:
Mitteilung LBV (115,8 KB)

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