Beihilferechtliche Kostendämpfungspauschale in Baden-Württemberg ist unwirksam - BBW fordert komplette Abschaffung

Die Regelung der Beihilfeverordnung Baden-Württemberg (§ 15 Abs. 1 Satz 5 BVO BW), wonach Beamtinnen und Beamten des Landes jährlich ein nach Besoldungsgruppen gestaffelter Betrag von der Beihilfe zu krankheitsbedingten Aufwendungen abgezogen wird, wahrt nicht die Anforderungen des verfassungsrechtlichen Grundsatzes vom Vorbehalt des Gesetzes und ist deshalb unwirksam. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 21. März 2024 entschieden. Was das in der Folge bedeutet, ist derzeit noch offen. Klar ist nur, dass es Veränderungen bei der Kostendämpfungspauschale für die Beihilfe geben muss.

Der Beamtenbund Baden-Württemberg (BBW) verbindet mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts die Forderung, die Kostendämpfungspauschale für Beamtinnen, Beamte und Versorgungsempfänger in Baden-Württemberg komplett abzuschaffen.
Presseinfo Kostendämpfungspauschale (208,9 KB)

Einen aktualisierten Musterwiderspruch gegen die Kostendämpfungspauschale 2024 können Mitglieder bei der Geschäftsstelle per Mail anfordern.

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