Besoldung der Berliner Landesbeamtinnen und -beamten laut Bundesverfassungsgericht „weit überwiegend verfassungswidrig“

BBW: Direkte und unmittelbare Auswirkungen auf Baden-Württemberg – Widerspruchsbescheide stoppen

Mit seinem am 19.11.2025 veröffentlichten Beschluss vom 17. September 2025 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Besoldung der Berliner Landesbeamtinnen und Landesbeamten im Zeitraum 2008 bis 2020 weitgehend für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt.
„Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts setzt auch für Baden-Württemberg Maßstäbe, die genau geprüft werden müssen. Aufgrund des Beschlusses fordern wir erneut eine Anpassung der verfassungswidrigen Besoldung“, erklärt der BBW-Vorsitzende Kai Rosenberger. Rund fünfeinhalb Jahre nach den Entscheidungen des BVerfG vom 4. Mai 2020 liege nun die nächste vor, mit der die Prüfkriterien fortentwickelt wurden. Das BVerfG habe sinngemäß auch betont, dass aufgrund des Streikverbots Beamtinnen und Beamten durch das Anrufen des Gerichts ein wirksames Mittel zur Einforderung ihrer amtsangemessenen Besoldung zur Verfügung stehen müsse.
Der BBW fordert Landesregierung und Finanzministerium nun auf, die Besoldung der Beamtinnen und Beamten in Baden-Württemberg anhand der aktuell fortentwickelten Kriterien des BVerfG zu überprüfen und den Erlass von weiteren Widerspruchsbescheiden umgehend zu stoppen. Schließlich gelten „die weiterentwickelten Prüfkriterien nicht nur für Berlin, sondern für alle Bundesländer“, so Rosenberger. Der BBW hatte bereits im Hinblick auf die zu erwartende BVerfG-Entscheidungen davor gewarnt, mit abweisenden Widerspruchsbescheiden Beamtinnen und Beamte in die Klage zu treiben oder darauf zu hoffen, dass diese angesichts des Kostenrisikos davon absehen und das Land dadurch seine Haushaltsrisiken senkt.
Der Entscheidung des BVerfG liegen mehrere Vorlagen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg sowie des Bundesverwaltungsgerichts zu einzelnen Besoldungs-gruppen und Zeiträumen zwischen 2008 und 2017 zugrunde. Die Prüfung wurde durch den Senat auf alle Besoldungsordnungen A und auf den gesamten Zeitraum vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2020 erweitert.

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