Böblingen

Johann Singer

Kreisverbandsvorsitzender:
Johann Singer, Bürgermeister a. D.
singer-steinenbronn@t-online.de

Nächste Kreisversammlung:
Donnerstag, 17. Oktober 2024

Kreisversammlung 2023
Der Kreisvorsitzende Johann Singer, Bürgermeister a. D., hatte am 24. Oktober 2023 zur Kreis­versammlung in das Landratsamt Böblingen eingeladen. Aufgrund einer hohen Anzahl von Entschuldigungen, insbesondere aus gesundheitlichen Gründen, konnten 14 Verbands­mitglieder der Einladung folgen. Der Verbandsgeschäftsführer Tilman Schmidt sowie der Kreis­vorsitzende Johann Singer freuten sich über deren Teilnahme.
Nach der offiziellen Begrüßung durch den Kreisvorsitzenden galt sein besonderer Willkommensgruß den Herren des Kommunalen Versorgungsverbandes Baden-Württemberg, Ralf Lindemann, Mitglied der Geschäftsführung, Geschäftsbereich Mitglieder/Leistungen sowie Joachim Städter, Abteilungsleiter Beamtenversorgung, zum Vortrag: „Sichere Beamtenversorgung, sichere Beihilfe! - Aktuelles vom KVBW“ Beide Vertreter des KVBW gaben zunächst einen Überblick über die Themenbereiche:
KVBW Aktuell - Aktuelle Entwicklungen zu Besoldung und Versorgung, Beihilfe Aktuell und Sichere Finanzierung
Der KVBW mit seinen über 3.800 Dienstherren (v. a. Gemeinden, Landkreise, Sparkassen) ist bei der Beamtenversorgung für 33.000 aktive Beamte sowie 23.000 Versorgungsempfänger zu­ständig - ebenso für die somit 150.000 Beihilfeberechtigten. Summarisch werden für die genannten Personenkreise pro Jahr 930 Mio. € an Versorgungsleistungen sowie Beihilfe­leistungen in Höhe von 333 Mio. € gewährt.
Zum Themenbereich Alimentation und Versorgung wird auf die schriftlichen Ausführungen der Herren Lindemann und Städter zu „Föderalismusreform und amtsangemessene Alimentation“ (nachfolgend und zur besseren Erkennung in kursiver Schrift abgedruckt) verwiesen.
Zum Bereich der Beihilfe erläuterten die Herren Lindemann und Städter den aktuellen Stand der elektronischen Patientenakte, des elektronischen Rezeptes sowie der elektronischen Rechnung. Von den privat krankenversicherten Versorgungsempfängern haben sich 0,5 % der Beihilfeberechtigten für die pauschale Beihilfe entschieden.
Es folgten Informationen zum Bearbeitungsstand der Beihilfe bei stetig steigenden Antrags­zahlen sowie zur Finanzierung der Beihilfe für Aktive (Besondere Umlage) und Versorgungs­empfänger (Allgemeine Umlage).
An dieser Stelle standen die Herren Lindemann und Städter in Diskussionen zu Frage­stellungen Rede und Antwort, wovon ausgiebig Gebrauch gemacht wurde.
 
Aufgrund des komplexen Themas „Föderalismusreform und amtsangemessene Alimentation“ wurde ergänzend und zum besseren Verständnis der nachfolgende Beitrag vom KVBW, den Herren Lindemann und Städter, zur Verfügung gestellt (einschl. Beihilfe sowie Bearbeitungsstand) und ist für alle Mitglieder interessant:
 
Föderalismusreform und amtsangemessene Alimentation
Die Herren Ralf Lindemann sowie Joachim Städter berichteten zunächst über die aktuellen Entwicklungen im Besoldungsrecht. Das Bundesverfassungsgericht hatte mit seinen Grundsatzentscheidungen vom 05.05.2015 (2 BvL 17/09, 2 BvL 1/14, 2 BvL 6/12, 2 BvL 5/12, 2 BvL 4/12, 2 BvL 3/12, 2 BvL 18/09) und 04.05.2020 (2 BvL 4/18, 2 BvL 6/17, 2 BvL 7/17 und 2 BvL 8/17) den Rahmen einer amtsangemessenen Alimentation vorgegeben. Mittlerweile haben die Versorgungsgesetzgeber (Bund und Länder) die Ausgestaltung ihrer Besoldung überwiegend an diese Rechtsprechung angepasst. Die Neuregelungen unterscheiden sich dabei sowohl inhaltlich als auch im Hinblick auf das jeweilige Besoldungs- und Versorgungsniveau erheblich.
Die angegebene Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zielt insbesondere auf den Abstand zum Grundsicherungsniveau ab, welches von individuellen Lebensumständen (sog. „grundsicherungsrechtlicher Bedarf“) abhängt. Relevant für die Ermittlung des Bedarfs sind in einzelnen Bundesländern unter anderem die Kosten der Unterkunft, der Familienstand und die Anzahl im Haushalt lebender Kinder.
Die Besoldungsgesetzgeber haben überwiegend kinderbezogene und z. T. auch wohnortbezogene Bestandteile bei der Ausgestaltung des Besoldungsrechts stark betont. Dabei wurde allerdings sehr unterschiedlich vorgegangen. In Baden-Württemberg wurde z. B. mit dem bekannten 4-Säulen-Modell ein Weg beschritten, bei dem ein Bündel von im Wesentlichen vier Anpassungen die amtsangemessene Besoldung sicherstellen soll: Wegfall der niedrigsten Besoldungsgruppe, Reform der Erfahrungsstufen, Anpassung der Beihilfesätze und Reform des Kinderzuschlags. Erwähnung verdient, dass der baden-württembergische Gesetzgeber beim Familienzuschlag Versorgungsempfänger und aktive Beamte unterschiedlich behandelt. Für das 1. und 2. Kind wird der Zuschlag nur bei Beamten im aktiven Dienst erhöht. Versorgungsempfänger profitieren erst ab dem dritten zu berücksichtigenden Kind.
Die unterschiedliche Umsetzung der höchstrichterlichen Vorgaben erschwert zunehmend die Vergleichbarkeit der Besoldungsniveaus. In einigen Bundesländern beträgt der Anteil der Besoldung, der von individuellen Lebensumständen (Wohnort, Kinder, Familienstand) abhängt über 20 %. Die Anpassungen in der Grundbesoldung fallen demgegenüber eher moderat aus.
Insgesamt wird neben dem Auseinanderdriften der verschiedenen gesetzlichen Besoldungssystematiken auch der Blick auf die Versorgung gerichtet bleiben. Nicht nur, weil hier aktuell auf Klarstellung durch das Bundesverfassungsgericht gewartet wird.
 
Beihilfe
Allgemeines:
Der digitale Wandel des deutschen Gesundheitssystems wird von der Bundesregierung vorangetrieben. Mit dem Digitalgesetz sowie dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz, die beide im Kabinettsentwurf vorliegen, soll die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) weiter gestärkt werden. Daneben wird ab 1.1.2024 das elektronische Rezept (eRezept) verpflichtend eingeführt. Schließlich wird die E-Rechnung als nächster Schritt in der Digitalisierungsstrategie durch die o. g. Gesetzentwürfe bereits kodifiziert. 
 
Pauschale Beihilfe:
Beamte in Hamburg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Thüringen und seit dem 1. Januar 2023 auch in Baden-Württemberg können von ihrem Dienstherrn statt der individuellen Beihilfe auch eine pauschale Beihilfe für ihre Krankenvollversicherung erhalten. Zum 1. Januar 2024 wird die pauschale Beihilfe in Sachsen, zum 01.02.2024 soll es in Niedersachsen eingeführt werden. In den weiteren Bundesländern bleiben entsprechende Gesetzesinitiativen abzuwarten.
Eine erste Bilanz zur pauschalen Beihilfe kann auf kommunaler Ebene in Baden-Württemberg gezogen werden. Es zeigt sich eine sehr geringe Resonanz für das neue Modell. Im Schnitt haben bisher nur etwa 0,5 % der Beihilfeberechtigten pauschale Beihilfe beantragt. Insoweit besteht weiter ein deutliches Missverhältnis zwischen Inanspruchnahme und administrativem Aufwand.
 
Bearbeitungsstand:
Der aktuelle Bearbeitungsstand ist auch für den KVBW nicht zufriedenstellend. Generell ist die Kasse bestrebt, den Beihilfeberechtigten die ihnen zustehenden Beihilfen nicht nur sachgerecht, sondern auch so zeitnah wie möglich zu gewähren - eine Bearbeitungszeit von maximal zwei Wochen, gerechnet ab Eingang des Beihilfeantrags bis zur Erstellung des Bescheids – ist die Zielvorgabe. Beihilfeanträge mit besonders hohen Aufwendungen (Gesamtsumme der Aufwendungen über 4.000 Euro) werden unabhängig von der jeweiligen Bearbeitungssituation aus Fürsorgegesichtspunkten vorgezogen. Bei Anträgen, die per Beihilfe-App eingereicht werden, ist die Antragssumme leider nicht ersichtlich. Deshalb empfiehlt der KVBW, bei Beträgen über 4.000 Euro ca. 2 Tage nach Versendung des Antrags die Beihilfestelle telefonisch oder per E-Mail (beihilfe@kvbw.de) über die Einreichung zu informieren, damit die Anträge vorgezogen werden können.
Die Gründe für die leider schon seit längerem bestehenden Bearbeitungsrückstände sind vielschichtig. Insbesondere zum Jahreswechsel und in den Zeiten der Schulferien ist regelmäßig ein erhöhter Antragseingang zu verzeichnen. Hinzu kommt, dass aufgrund der Personalstruktur in der Beihilfeabteilung (Eltern mit schulpflichtigen Kindern) in den Ferienzeiten nur ein deutlich reduzierter Personalkörper zur Bearbeitung der Beihilfeanträge zur Verfügung steht. Zudem war in den ersten Wochen des Jahres 2023 eine hohe Anzahl von krankheitsbedingten Personalausfällen zu verzeichnen. Änderungen im Beihilferecht zum 01.01.2023 (u. a. pauschale Beihilfe) mussten umgesetzt werden und führten in der Folge zu vermehrtem Informations- und Beratungsbedarf bei unseren Beihilfeberechtigten.
Seit es möglich ist, Beihilfe auf elektronischem Weg mit der Beihilfe-App zu beantragen oder einen Kurzantragsvordruck zu nutzen, wächst die Anzahl an Beihilfeanträgen kontinuierlich. Während vorher in der Regel Rechnungen gesammelt und in einem einzigen Beihilfeantrag zusammengefasst wurden, reichen heute viele Berechtigte jeden Beleg auch mit kleinen Beträgen mit einem separaten Beihilfeantrag ein. Im ersten Quartal des Jahres 2023 sind dementsprechend über 11 % mehr Beihilfeanträge eingegangen als im ersten Quartal des Vorjahres. Die mit der Antragsbearbeitung verbundenen Arbeitsschritte müssen hierdurch häufiger durchlaufen werden.
Der KVBW hat inzwischen verschiedene Maßnahmen ergriffen, um wieder kürzere Bearbeitungszeiten zu ermöglichen. Hierzu zählen insbesondere befristete Verstärkungen der Personalkapazitäten. Zusätzlich arbeitet die Kasse verstärkt an technischen Unterstützungen zur Entlastung der Sachbearbeitung.
 
Der Kreisvorsitzende gab im Anschluss einige statische Daten bekannt:
So weist die Mitgliederstatistik zum 18. Oktober 2023 mit 314 Kolleginnen und Kollegen im Kreisverband Böblingen im Vergleich zur letzten Kreisversammlung am 21. November 2022 mit 324 Mitgliedern eine um 3 % niedrigere Mitgliederzahl aus, was auf Austritte und traurige Anlässe zurückzuführen ist.
Im Berichtszeitraum bzw. im Jahr davor (dies wurde erst vor Kurzem bekannt) sind drei Mit­glieder verstorben. Zum ehrenden Gedenken an die verstorbenen Verbandsmitglieder erho­ben sich alle Anwesenden der Kreisversammlung von ihren Plätzen zu einer Schweigeminute.
Ebenso sprach der Kreisvorsitzende über weitere aktuelle Themen wie die anhaltend hohe Inflationsrate - einhergehend mit drastischen Preiserhöhungen insbesondere bei Lebens­mitteln bzw. generell bei den Lebenshaltungskosten. Den letzten Tarifabschluss für die Pensionäre in Höhe von 2,8 % ab 1. Dezember 2022 (nach zwölfmonatiger Nullrunde) be­zeichnete der Kreisvorsitzende als Katastrophe, zumal diese gleichermaßen wie Berufstätige die Preiserhöhungen hinzunehmen haben. Verwehrt wurde den Pensionären bisher auch die Inflationsausgleichspauschale in Höhe von 3.000,00 EUR, welche die aktiven Kollegen/innen bereits erhalten haben. So darf man nicht mit ehemaligen Trägern der öffentlichen Ver­waltung umgehen, so Johann Singer. Was die anstehenden Verhandlungen zum Tarifabschluss mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder mit einem geforderten Ergebnis in Höhe von 10,5 % anbetrifft, erwartet der Kreisvorsitzende die inhaltliche sowie zeitgleiche Übertragung des Tarifabschlusses auf die rund 1,4 Mio. Beamte und 1 Mio. Versorgungsempfänger; die Verhandlungen bleiben abzuwarten! Das Thema Fachkräftemangel in der öffentlichen Ver­waltung ist unverändert vorhanden, so der Kreisvorsitzende.
Die Fragen der anwesenden Verbandsmitglieder hierzu wurden vom Verbandsgeschäfts­führer Tilman Schmidt sowie vom Kreisvorsitzenden Johann Singer beantwortet.
Eine große Freude und Ehre zugleich war es dem Verbandsgeschäftsführer Tilman Schmidt sowie dem Kreisvorsitzenden Johann Singer, den Dank und die guten Wünsche für Jubilare langjähriger treuer Verbandsmitgliedschaft auszusprechen. Gesundheitsbedingt konnten leider nicht alle Kolleginnen und Kollegen die Ehrung persönlich entgegennehmen. An dieser Stelle nochmals Gratulation an alle Jubilare verbunden mit den allerbesten Grüßen und Wünschen!
Die Glückwunsch-Urkunden zusammen mit einer Ehrennadel sowie einem Präsent wurden folgenden Kollegen überreicht bzw. übersandt:
25 Jahre Mitgliedschaft: Petra Göller
50 Jahre Mitgliedschaft: Joachim Feucht
60 Jahre Mitgliedschaft: Jürgen Früh
70 Jahre Mitgliedschaft: Arthur Schmidt
 
 


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