Kreisverbandsvorsitzender:
Johann Singer, Bürgermeister a. D.
singer-steinenbronn@t-online.de
Nächste Kreisversammlung:
Donnerstag, 1. Oktober 2026
16:00 Uhr Kreissparkasse in Böblingen
Bahnhofstraße 8 bzw. Wolfgang-Brumme-Allee 1 (Tiefgarage), 71034 Böblingen
Kreisversammlung 2025
Kreisversammlung Böblingen mit Gastvortrag vom KVBW
Der Kreisvorsitzende Bürgermeister a. D. Johann Singer hatte am 16. Oktober 2025 zur Kreisversammlung im Landratsamt Böblingen eingeladen. Verbandsgeschäftsführer Tilman Schmidt sowie Kreisvorsitzender Johann Singer freuten sich über die Teilnahme von 24 Verbandsmitgliedern.
Nach der offiziellen Begrüßung durch den Kreisvorsitzenden galt sein besonderer Gruß den Mitarbeitern des Kommunalen Versorgungsverbandes Baden-Württemberg, Ralf Lindemann und Joachim Müller. In einem ca. eineinhalbstündigen Vortrag informierte Herr Lindemann, Mitglied der Geschäftsführung bei KVBW, und Herr Müller, Leiter der Beihilfeabteilung, über aktuelle geschäftspolitische und beihilferechtliche Themen.
Gleich zu Beginn ging Herr Lindemann auf die derzeit noch unbefriedigende Bearbeitungssituation in der Beihilfe ein und beschrieb zunächst die Gründe, die zu den längeren Bearbeitungszeiten führten. Hauptgrund ist ein in den letzten Jahren exorbitant gestiegener Geschäftsanfall. So hat sich die Zahl der Beihilfeanträge in den vergangenen acht Jahren mehr als verdoppelt. Eine der Ursachen ist zweifelsohne die Einführung einer BeihilfeApp Anfang 2018 und die Umstellung auf eine noch komfortablere App im Jahr 2023. Mehr als 70 % sämtlicher Beihilfeanträge werden über die BeihilfeApp gestellt. Viele dieser Anträge beinhalten nur wenige Belege. Die mit der Antragsbearbeitung verbundenen Arbeitsschritte müssen gleichwohl durchlaufen werden, was in der Gesamtheit zu einem Mehraufwand für die Sachbearbeitung führt. In diesem Zusammenhang appelliert Herr Lindemann, Belege möglichst zu sammeln und nicht einzeln einzureichen.
Der gestiegene Antragseingang ist jedoch nicht der einzige Grund für den aktuellen Bearbeitungsstand. Die Menge an Schriftverkehr hat parallel zu den Beihilfeanträgen überproportional zugenommen. Die Zahl der Schreiben, Faxe und E-Mails hat sich in den letzten acht Jahren verfünffacht!
Das geänderte Kundenverhalten, der demographische Wandel und der Fachkräftemangel stellen Herausforderungen dar, denen sich auch der KVBW stellen muss. Ausführlich beschrieb Herr Lindemann die Maßnahmen, die in der Beihilfeabteilung ergriffen wurden, um wieder kurze Bearbeitungszeiten zu erreichen und auch nachhaltig sicherzustellen. Dazu zählen insbesondere die Einstellung von zusätzlichem Personal, vorübergehende Erhöhungen von vorhandenen Personalkapazitäten, noch mehr Flexibilisierung der Arbeitszeiten für Kolleginnen und Kollegen in der Telearbeit sowie die Einschränkung der telefonischen Servicezeiten, um so den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine weitestgehend unterbrechungsfreie Sachbearbeitung zu ermöglichen. Auch wurden bereits innerorganisatorische Maßnahmen, wie etwa geänderte Verantwortlichkeiten, ergriffen, um den Produktionsbereich der Beihilfeabteilung zusätzlich zu verstärken.
Beim KVBW wird der Digitalisierung in der Beihilfebearbeitung ein hoher Stellenwert eingeräumt. Dadurch werden die Geschäftsprozesse bei gleichbleibend hoher Qualität der Arbeitsergebnisse weiter beschleunigt. Durch eine verbesserte digitale Unterstützung der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter sollen diese insbesondere von Routinetätigkeiten entlastet werden. Konkret bedeutet das, dass bestimmte, bisher manuell durchgeführte, Prüfungen von Beihilfeanträgen und Rechnungsbelegen mit Hilfe eines Regelwerks automatisiert erfolgen (sog „Dunkelverarbeitung"). Der Einstieg in die Dunkelverarbeitung erfolgte im August 2025. Bereits jetzt zeigen sich erste Erfolge und ein Rückgang der unbearbeiteten Beihilfeanträge. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beihilfeabteilung arbeiten auch weiterhin mit Hochdruck daran, die Bearbeitungszeiten für Beihilfeanträge dauerhaft zu verkürzen.
Im zweiten Teil der Veranstaltung vermittelte Herr Müller vertieftes Wissen zum Beihilferecht in Pflegefällen. Die sehr komplexe Materie erforderte von den Zuhörerinnen und Zuhörern volle Konzentration.
Eingangs beschrieb Herr Müller, wie Beihilfeberechtigte idealerweise vorgehen sollten, wenn ein Pflegefall erstmalig auftritt oder eine Höherstufung in einen höheren Pflegegrad erfolgen soll. Hierzu sollten sich Betroffene zunächst an ihre Pflegeversicherung wenden, die dann eine Begutachtung beauftragen wird und anhand des erstellten Gutachtens über den Pflegegrad entscheidet. Der so festgestellte Pflegegrad ist auch für die Beihilfe bindend.
Der Leistungskatalog der Beihilfe orientiert sich an den Bestimmungen des Sozialgesetzbuchs Elftes Buch (SGB XI) – Soziale Pflegeversicherung. Dazu zählen bei häuslicher Pflege das (pauschale) Pflegegeld bei einer Pflege durch geeignete Pflegepersonen, die Pflegesachleistungen bei einer Pflege durch berufsmäßig tätige Pflegefachkräfte, der Entlastungsbetrag zur Entlastung pflegender Angehöriger und Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen im Alltag, die Beratungsbesuche durch Fachpersonal in der eigenen Häuslichkeit sowie die Kombinationspflege bei gleichzeitigem Bezug von Pflegegeld und Pflegesachleistungen.
Anhand zweier Beispielrechnungen zeigte Herr Müller die Berechnung der Beihilfe bei stationärer Pflege auf. Hierbei gilt es zwischen den eigentlichen Pflegekosten inkl. Ausbildungsumlage auf der einen Seite und den Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten auf der anderen Seite zu differenzieren. Bei den Pflegekosten ist die Beihilfe – im Unterschied zu den Leistungen des SGB XI - nicht auf bestimmte Beträge gedeckelt. Und zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten kann ebenfalls, unter Anrechnung eines von der Anzahl berücksichtigungsfähiger Angehöriger abhängigen Selbstbehaltes, Beihilfe gewährt werden.
Angesichts der regelmäßig anfallenden und erfahrungsgemäß höheren Kosten bei stationärer Pflege gewährt der KVBW in diesen Fällen monatliche Abschlagszahlungen, sofern die Beihilfeberechtigten diesem Verfahren nicht widersprechen.
Beihilfe wird aber auch zu weiteren Aufwendungen gewährt, wie etwa Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes, Zuschlag zu ambulanten Wohngruppen, teilstationäre Tages- und Nachtpflege, Pflegehilfsmittel und die Pflegeberatung durch Pflegeberater. Für nicht berufsmäßig tätige Pflegepersonen, meistens handelt es sich hierbei um nahe Angehörige der pflegebedürftigen Person, beteiligt sich die Beihilfe, bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen, auch an den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Abschließend rät Herr Müller allen Beihilfeberechtigten, bei Anfragen oder Erstanträgen immer einen Erstattungsnachweis der Pflegeversicherung beizufügen, da sich die Beihilfe in der Regel an deren Erstattungsverhalten orientiert.
Auf Bitte des Kreisvorsitzenden Herr Singer berichtete Herr Müller noch über die zum 1. Januar 2026 anstehenden Änderungen der Beihilfeverordnung. Mit der Novellierung sollen mehr verfahrensvereinfachende Regelungen eingeführt werden. Die „Digitaltauglichkeit“ der Beihilfeverordnung wird gestärkt, so dass bei dem Massengeschäft der Beihilfefestsetzung mit noch mehr Softwareunterstützung gearbeitet werden kann. Neben dem Bürokratieabbau findet auch zwischenzeitlich ergangene Rechtsprechung Eingang in die Beihilfeverordnung. Ebenso werden fortschreitende medizinische und gesellschaftliche Entwicklungen nachgezeichnet.
Bezüglich inhaltlicher Änderungen stellte Herr Müller beispielhaft die neuen beihilferechtlichen Regelungen bei persönlicher Tätigkeit durch nahe Angehörige ebenso vor wie Neuerungen bei Zahnimplantaten, Höchstbeträge bei psychotherapeutischen Behandlungen ab bestimmten Behandlungszahlen sowie die nunmehr in einer Anlage zur Beihilfeverordnung geregelten beihilfefähigen Sätze für heilpraktische Leistungen. Ausführlicher ging er auf den neuen Arzneimittelbegriff und die Folgen, insbesondere für Nahrungsergänzungsmittel und nicht verschreibungspflichtige Vitamin- und Mineralstoffpräparate, ein. In Grundzügen vorgestellt wurden schließlich auch Änderungen bei der Beihilfe zu Fahrtkosten und für Pauschalbeträge bei stationären Sucht- und Rehabilitationsbehandlungen.
Ausweislich der amtlichen Begründung zur BVO-Novellierung wurde diese dem Grunde nach kostenneutral ausgestaltet. In der Gesamtschau sollen also mit der Rechtsänderung weder Leistungsausweitungen noch Einsparungen vorgenommen werden.
Es folgten zahlreiche Fragen aus der Mitte der Versammlung an die Herren Lindemann und Müller. Dieser intensive Austausch führte zu spannenden Hintergrundinformationen zur Abrundung der Vorträge. Abschließend bedankte sich der Kreisvorsitzende Johann Singer sehr herzlich bei den Herren und überreichte ein Geschenk.
An statistischen Daten konnte der Kreisvorsitzende eine leichte Zunahme der Mitgliederzahl des Kreisverbandes im Vergleich zu 2024 verkünden. Zwei Mitglieder sind im Berichtszeitraum verstorben. Zum ehrenden Gedenken erhoben sich die Anwesenden zu einer Schweigeminute von Ihren Plätzen.
In der Folge sprach der Kreisvorsitzende weitere aktuelle Themen an:
Die verfassungswidrige Besoldung und daraus folgend der Versorgungsbezüge muss auf der Grundlage der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes endlich verfassungsgemäß geregelt werden. Damit die Erfüllung des Anspruchs der amtsangemessenen Besoldung und Versorgung mit dem vom höchsten deutschen Gerich geforderten Abstand von 15 Prozentpunkten zum sozialhilferechtlichen Existenzminimum eingehalten wird, klagt der BBW gegen die Besoldung 2024.
Als weiteres Thema wies der Kreisvorsitzende auf die im BBW-Magazin Oktober 2025 enthaltene Stellungnahme des BBW zum Entwurf zur Novellierung der Beihilfeverordnung zum 1. Januar 2026 und den wesentlichen inhaltlichen Änderungen dazu hin.
Die in letzter Zeit erneut entflammte Neiddebatte an den Beamten und Versorgungsempfängern muss wieder aufhören. Grundsätzlich kann bzw. konnte jeder, der sich in diese Neiddebatte einreiht, so der Kreisvorsitzende, selbst Beamter werden, sofern er sich nicht dagegen entschieden hat.
Die zahlreichen Fragen der anwesenden Verbandsmitglieder zu den vorgenannten und weiteren berufspolitischen Themen wurden vom Verbandsgeschäftsführer sowie vom Kreisvorsitzenden beantwortet.
Eine große Freude und Ehre zugleich war es dem Verbandsgeschäftsführer Tilman Schmidt sowie dem Kreisvorsitzenden Johann Singer, den Dank und die guten Wünsche für Jubilare mit 25, 40, 50 und 60 Jahren treue Verbandsmitgliedschaft auszusprechen. Leider konnten nicht alle Kollegen die Ehrung persönlich entgegennehmen. An dieser Stelle nochmals herzliche Gratulation an alle Jubilare, verbunden mit den allerbesten Grüßen und Wünschen.
Ehrenurkunden zusammen mit einer Ehrennadel erhalten durch persönliche Überreichung bzw. Zustellung auf dem Postweg:
Für 25 Jahre Mitgliedschaft Achim Gräschus, Stefan Knoblich;
für 40 Jahre Mitgliedschaft Gerhard Schneberger;
für 50 Jahre Mitgliedschaft Otmar Käsmann, Ludwig Schimmele;
für 60 Jahre Mitgliedschaft Manfred Brunner, Ulrich Fallscheer, Rolf Goller, Arthur Schaller.







