Ankündigung des Finanzministers

"Sollte das 4-Säulen-Modell höchstrichterlicher Überprüfung nicht standhalten, wird das Land rückwirkend Nachzahlungen leisten."

Der BBW – Beamtenbund Tarifunion und der VdV haben die Ankündigung von Finanzminister Danyal Bayaz erfreut zur Kenntnis genommen, wonach das Land Nachzahlungen rückwirkend leisten werde, sollten sich die Regelungen des Besoldungs- und Versorgungsanpassungs- und Änderungsgesetz 2022 (BVAnp-ÄG 2022) als nicht verfassungskonform erweisen. „Wir werten diese Zusage als Ergebnis der vertrauensvollen Zusammenarbeit bei der Ausgestaltung des 4-Säulen-Modells“, sagte BBW-Chef Kai Rosenberger. Der BBW habe das Finanzministerium in den zurückliegenden Monaten als fairen Partner in Fragen rund um die Alimentation erlebt, der großes Interesse daran habe, dass die Beamtinnen und Beamten im Land verfassungskonform besoldet werden.
Anlass für diese Zusage aus dem Finanzministerium war die Ankündigung des Deutschen Richterbundes Baden-Württemberg, man werde die Regelungen des BVAnp-ÄG 2022 einer gerichtlichen Überprüfung zuführen.
Durch die Zusage des Finanzministeriums, etwaige Nachzahlungen von Amts wegen rückwirkend zu leisten, erübrigt sich für die Beamtinnen und Beamten das Einlegen von Widersprüchen bzw. das Stellen von Anträgen gegen die Regelungen des BVAnp-ÄG 2022.

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